Allgemeine Geschäftsbedingungen der backstage gastro gmbh
- Parteien und Vertragsgegenstand
backstage gastro gmbh erbringt Catering-, Event-, und Bankett-Dienstleistungen für Anlässe seiner Kunden gemäß des individuell abgeschlossenen Vertrags sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen, insbesondere AGB des Kunden, sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von der backstage gastro gmbh genehmigt worden sind.
Veranstalter des jeweiligen Anlasses ist stets der Kunde (oder eine von ihm beauftragte Person oder Firma) der backstage gastro gmbh. Die Gesamtverantwortlichkeit für den geordneten Ablauf des Anlasses liegt, ausser anderweitig schriftlich geregelt, stets beim Veranstalter. backstage gastro gmbh übernimmt, ohne vorherige schriftliche Abmachung, in keiner Form die Funktion des Veranstalters.
- Zustandekommen des Vertrages
backstage gastro gmbh unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage von dessen mündlicher oder schriftlicher Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen bestätigt dieser die Offerte in schriftlicher Form. Der Vertrag kommt zu diesem Zeitpunkt zustande.
- Infrastruktur/Organisatorisches
Der Kunde/Veranstalter oder die von ihm beauftragte Person/Firma ist bei externen Veranstaltungen verantwortlich, zu prüfen, dass am Ort des Anlasses die für den auszuführenden Anlass üblichen Installationen (insbes. Trinkwasser, Strom (16 AMP, 230 V & 400V)) gebrauchsfähig zur Verfügung stehen und dass der Ort über eine ausreichende Zufahrt für die Lieferwagen der backstage gastro gmbh verfügt.
Der Kunde/Veranstalter oder die von ihm beauftragte Person/Firma ist verantwortlich, dass die für den auszuführenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird. Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person/Firma ist verantwortlich, dass bei Anlässen außerhalb des backstage’s die Lokalität behördlich (z.B. feuerpolizeilich) für den auszuführenden Anlass bewilligt ist. Bewilligungen, Konzessionen, SUISA-Gebühren und jede andere Art von Lizenzen besorgt der Kunde auf eigene Kosten und hat die damit verbundenen Auflagen zu erfüllen.
Sofern der Kunde/Veranstalter oder Drittpersonen (Gäste) bei Caterings, Events, Banketten, Getränke an den Anlass mitbringen, verrechnet backstage gastro gmbh dem Kunden eine Aufwandspauschale von CHF 6.00 pro Person sowie die Miete der Gläser etc. In Rechnung gestellt. Bei Anlässen im backstage wird dem Kunden/Veranstalter ein Zapfengeld von CHF 40.-/70cl Flasche Wein und CHF 100.-/70cl Flasche Spirituosen oder Liköre in Rechnung gestellt.
- Parteien und Vertragsgegenstand
Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen bzw. dem Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beruhen.
Der Kunde/Veranstalter haftet für Schäden an Inventar durch seine Gäste und von ihm beauftragte Personen. Die backstage gastro gmbh hält sich bei einer ausserordentlichen Verschmutzung der eigenen Räumlichkeiten vor, eine Reinigungspauschale von CHF 300.- zu verrechnen.
- Treuepflicht
backstage gastro gmbh ist als Beauftragte des Kunden tätig und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie verpflichtet sich zudem, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.
- Geistiges Eigentum
Der Kunde/Veranstalter anerkennt ausdrücklich das alleinige Eigentum von backstage gastro gmbh an den erbrachten Leistungen, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit mit backstage gastro gmbh geschaffenen Leistungen (Ideen, Konzepte, Strategien, Taktiken, Menüvorschläge, Dekorations- und Gestaltungsvorschläge, Text, Bild, grafische Arbeiten usw.)
- Nachträgliche Vertragsänderungen
Änderungen an der Bestellung des Kunden (Speisen und/oder Getränke) nach Abschluss des Vertrages sind bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem Anlass möglich; eine spätere Änderung erfolgt nur im Einvernehmen mit der backstage gastro gmbh.
Sofern auf der bestätigten Offerte nichts anderes formuliert ist, hat der Kunde der backstage gastro gmbh die vertraglich vereinbarte Teilnehmeranzahl bis spätestens 72 Stunden vor dem Anlass schriftlich bekannt zu geben. Die vom Kunden bekanntgegebene Teilnehmeranzahl ist verbindlich; Leistungen für nachträglich wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- (Teil-)Annullierung
Löst der Kunde den Vertrag nachträglich ganz oder teilweise auf, so stellt ihm die backstage gastro gmbh die hierdurch entfallenden Leistungen (das „gesamtbetrag brutto“ auf der Offerte) wie folgt in Rechnung:
- 30 Tage vor dem Anlass: keine Rechnungsstellung
- Bis 20 Tage (bis 480h) vor dem Anlass: 25% der entfallenden Leistungen
- Bis 10 Tage (bis 240h) vor dem Anlass: 50% der entfallenden Leistungen
- Bis 3 Tage (bis 72h) vor dem Anlass: 75% der entfallenden Leistungen
- 3 Tage (72h) vor dem Anlass: 90% der entfallenden Leistungen
Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall zu 100% in Rechnung gestellt.
Die backstage gastro gmbh kann jederzeit entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten, wenn:
- a.) Der Veranstalter die Zahl der Veranstaltungsteilnehmer gemessen an der schriftlichen Auftragsbestätigung um 30% oder mehr reduziert.
- b.) Der Veranstalter eine Anpassung der von backstage gastro gmbh gemäß Vertrag zu erbringenden Leistungen verlangt, welche – gemessen an der schriftlichen Auftragsbestätigung – für backstage gastro gmbh eine Umsatzreduktion von 30% oder mehr zur Folge hat.
- c.) Die backstage gastro gmbh begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den übrigen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährdet.
- Zahlungsmodalitäten / Akontozahlung
a.) Abrechnung des Anlasses
Wir rechnen bei Anlässen folgendermassen ab: das Essen und Infrastruktur wird nach Offerte abgerechnet. Sollte mehr Essen bestellt werden, wird das dazu gerechnet. Getränke und Mitarbeiter rechnen wir nach Aufwand/Stunde ab. Dabei dient die Offerte als Schätzung unsererseits. Ohne den Gastgeber in Kenntnis zu setzen, werden wir den offerierten Gesamtbetrag nicht überschreiten.
b.) Die Rechnungen der backstage gastro gmbh sind in jedem Fall innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet backstage gastro gmbh dem Kunden einen Verzugszins von 5% des Rechnungsbetrages.
c.) Bei Anlässen im backstage, bei denen die backstage gastro gmbh auf die Erhebung einer Raummiete verzichtet, definiert die backstage gastro gmbh einen Mindestumsatz je nach Räumlichkeit, Jahreszeit, Wochentag und Zeitrahmen. Der Kunde verpflichtet sich, für den allfällig fehlenden Umsatz vollumfänglich aufzukommen. In diesem Fall behält sich die backstage gastro gmbh das Recht vor, eine Akontozahlung im Umfang des vollen Mindestumsatzes zu verlangen. Diese Akontozahlung ist bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass zur Zahlung fällig.
d.) backstage gastro gmbh behält sich namentlich bei größeren Caterings, Events oder Banketten jederzeit das Recht vor, vom Kunden eine Akontozahlung von 50% des Auftragsvolumens gemäss Auftragsbestätigung zu verlangen. Diese Akontozahlung ist bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass zur Zahlung fällig. Trifft diese Zahlung nicht pünktlich bei der backstage gastro gmbh ein, kann die backstage gastro gmbh den Vertrag entschädigungslos kündigen.
- Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen backstage gastro gmbh und dem Kunden ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen backstage gastro gmbh und dem Kunden erwachsenen Streitigkeiten ist Basel-Stadt, wobei dem Kunden ausdrücklich und unwiderruflich auf seinen Wohnsitz- bzw. Sitzgerichtsstand gemäß Art. 30 BV verzichtet.
Basel-Stadt, Dezember 2024